Häusliche Pflege hat Vorrang vor stationärer Versorgung

Seit über 25 Jahren an Ihrer Seite

Wir sind ein seit 1997 anerkannter Pflegedienst und erbringen Dienstleistungen in der Grund- und Behandlungspflege, im hauswirtschaftlichen Bereich, der Beratung, der Begleitung und der Alltagsbetreuung.

HNA, 25.06.2022

Durch die kompetente Beratung, Betreuung und Pflege und den qualifizierten Service schaffen wir Vertrauen und tragen Sorge, dass ein selbstbestimmtes Leben zu Hause gelingt oder wieder ermöglicht wird und dass pflegende Angehörige durch unsere Hilfen Entlastung erfahren können.

Wir stehen in enger Kooperation zu Ärzten, Kliniken, Kranken- und Pflegekassen, Therapeuten, Sozialdiensten, Behörden, Lieferanten und allen an der Versorgung und Pflege Beteiligten.

Unser Leitbild

Unsere Dienstleistungen erfolgen nach dem Prinzip der ganzheitlichen Beziehungspflege, welche den Körper, die Psyche und den sozialen Nahraum umfasst.

Mario und Tamara Ochs

Im Rahmen unserer Tätigkeit sind wir stets bestrebt, die körperlichen, aber auch die seelischen Bedürfnisse eines jeden unserer Kunden zu berücksichtigen und dessen persönliche Lebenssituation und individuellen Wünsche in den Vordergrund zu stellen.

Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin und wir finden zusammen eine individuelle Lösung für Ihren Hilfsbedarf

Geschwister Tamara und Mario Ochs

Unsere Leistungen

Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, mindestens jedoch für voraussichtlich 6 Monate, in erheblichem Masse Hilfe benötigen.

Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, trifft der Medizinische Dienst.

Entsprechend der Häufigkeit des Hilfebedarfs für die tägliche Pflege und für die Aktivitäten des täglichen Lebens wird in 5 Pflegegrade unterschieden.

Die Grundpflege beinhaltet die Körperpflege und die Ernährung. Die Grundpflege stellt ein Versorgung unabhängig vom Krankheitsbild dar.

Dazu zählen:

  • An- und Auskleiden
  • Körperpflege unterschiedlichen Umfangs
  • Baden und Duschen
  • Teilkörperwäsche
  • Mund- und Zahnpflege
  • Kämmen und Rasieren
  • Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  • Einfache oder erweiterte Hilfe bei Ausscheidungen
  • Einfache oder umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung (Mobilisation)
  • Begleitung bei Aktivitäten (Besuche bei Ärzten o. Behörden)

Alle Leistungen werden im Sinne aktivierender und unterstützender Pflege durchgeführt einschließlich der notwendigen Prophylaxen.

Bei der Behandlungspflege handelt es sich um Maßnahmen, welche  vom behandelnden Arzt verordnet werden. Diese Leistungen werden unabhängig eines Pflegegrads von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Das sind zum Beispiel:

  • Medikamentengabe
  • Kompressionstherapie
  • Wundversorgung
  • Verabreichung von Injektionen
  • Medizinische Einreibungen
  • Vergabe von Augentropfen
  • Tracheostomaversorgung
  • Parenterale Ernährung über Sonden
  • Schmerztherapie
  • Reinigungsarbeiten
  • Besorgungen und Einkäufe
  • Wäschepflege

Sämtliche Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung beziehen sich ausschließlich auf Ihre Person und Ihre unmittelbare Lebensumgebung. Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen.

  • Wenn pflegende Angehörige z. B. durch eigene Erkrankung, wichtige Termine, Reisen oder Urlaub vorübergehend „verhindert“ sind 
  • Anspruch für jeden Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 
  • Über das Ihnen zustehende Budget können sämtliche Pflegeleistungen abgerufen werden
  • Entlastung stunden,- tage-, wochenend- oder auch wochenweise möglich 
  • Bei Leistungserbringung durch einen ambulanten Dienst ohne Kürzung des Pflegegeldes

Für Pflegegeldbezieher von den Pflegekassen vorgeschriebene Pflegberatungseinsätze, die je nach Pflegegrad 2 – 4x jährlich durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden müssen.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungenleistungen nach § 45 SGB XI

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 stehen besondere Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Das monatliche Budget liegt hier in jedem Pflegegrad bei 125,00 €

In Verbindung mit dem schon abgeschlossenen Rahmenvertrag für Pflegeversicherungsleistungen dürfen anerkannte ambulante Pflegedienste diese Betreuungsleistungen vollumfänglich erbringen.

Folgende Leistungen sind darüber abrufbar:

  • Betreuung
  • Begleitung
  • Hauswirtschaft

Sie haben noch Fragen?

Zu den folgenden Themen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung:

  • Allgemeine Beratung 
  • Beratung zur ambulanten Pflege 
  • Bedarfsanalyse
  • Beratung zur Wohnraumanpassung 
  • Hilfs- und Pflegemittelausstattung
  • Anleitung

Gerne können Sie mit uns ein individuelles Beratungsgespräch vereinbaren. Wir sind jederzeit für Sie da!